|
Zu welchem Zeitpunkt kann ich meine KFZ-Versicherung wechseln? Versicherungs - Wechsel der PKW-Versicherung zum Jahresende Sie können in der Regel zum 31.12. eines jeden Jahres Ihre bisherige Autoversicherung oder KFZ-Versicherung beenden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat - Ihre Kündigung muss somit bis zum 30.11. bei dem Versicherungsunternehmen eingegangen sein. Beitragserhöhung in der Autoversicherung Ab Zugang einer Beitragserhöhung zur Autoversicherung haben Sie einen Monat Zeit, sich einen günstigeren Versicherer zu suchen und Ihre bisherige Versicherung zu kündigen. Freie Werkstattwahl in der Autoversicherung Die freie Werkstattwahl in der Beitragsberechnung zur Autoversicherung ist insbesondere für Sie als Autofahrer geeignet, wenn Sie einen Neuwagen haben, der sicherungsübereignet wurde (Finanzierung oder Leasing) und die damit an ein Händlernetz gebunden sind. Die Auto Haftpflicht und Kasko Versicherung oder KFZ Tarife ohne die freie Werkstattwahl sind in der Regel etwas günstiger als die Autoversicherung´s Kasko und Teilkasko - Tarife der selben Versicherungsgesellschaft mit freier Werkstattwahl. Wir empfehlen daher im Beitragsvergleich zur Autoversicherung darauf zu achten was Ihnen wichtig ist: Ab welchem Fahrzeugalter ist es sinnvoll, die Vollkasko in eine Teilkasko umzuwandeln? Wenn Sie Ihren Versicherungsschutz verringern, gehen Sie berechtigterweise davon aus, dass der Beitrag dadurch günstiger wird. Die Beitragsberechnung erfolgt jedoch in der Teilkasko nach einem Festbetrag und in der Vollkasko nach einem Grundbeitrag und der Berücksichtung eines Schadenfreiheitsrabattes. Angenommen Sie sind bereits jahrelang schadenfrei durchs Leben gefahren und z.B. bei 30% Rabatt in der Vollkasko angekommen, dann kann es sein, dass Sie dafür beispielsweise 165 (€) bezahlen und für die Teilkasko Ihres Fahrzeuges 150 (€) bezahlen müssten. In einem solchen Fall ist ein Wechsel von der Vollkasko in die Teilkasko nicht rentabel. Informieren Sie sich bitte vorher über die konkrete Ersparnis und überlegen dann, ob sich eine Vertragsveränderung lohnt. Eine weit verbreitete Aussage lautet auch, dass man nach 4 Jahren von der Vollkasko in die Teilkasko wechseln soll. Angenommen ein Fahrzeug ist jetzt im fünften Jahr noch 10.000 (€) Wert. Nehmen wir weiter an, dass der betreffende Kunde nun von der Voll- auf die Teilkasko umstellt und kurze Zeit später einen selbstverschuldeten Unfall verursacht. Mit den Reparaturkosten von z.B. 5.000 (€) steht er dann alleine da. Unser Tipp zur Vollkasko - Teilkasko Versicherung: Ermitteln Sie den aktuellen Wert Ihres Fahrzeuges. Versicherungsschutz ist wichtig, wenn ein angenommener Totalschaden ein finanzielles Risiko darstellt. Ist eine Insassenunfall-Versicherung in der Autoversicherung notwendig? Im Schadenfall ist immer die bestmögliche Absicherung gut. Die Insassenunfall-Versicherung war früher das Lieblingskind von Versicherungsvertretern und Verbraucherschützern. Zwischenzeitlich ist sie nicht mehr so verbreitet wie früher. Argumente für eine Insassenunfall-Versicherung in der Autohaftpflicht sind: Der Fahrer hat die Möglichkeit, seine Mitfahrer zu versichern und kann dadurch, unabhängig von der Leistung der KFZ - Haftpflicht - Versicherung, Zahlungen an eine durch ihn geschädigte Person leisten. Falls sich ein Unfall durch ein unabwendbares Ereignis oder durch höhere Gewalt ereignet, leistet die Haftpflicht-Versicherung nicht. Argumente gegen eine Insassenunfall-Versicherung in der Autohaftpflicht sind: Es handelt sich nur um eine Teilabdeckung - sie gilt nur im Zusammenhang mit dem Kraftfahrzeug - eine eigene Unfall-/ Familienunfall- Versicherung gilt immer, also rund um die Uhr, auf dem gesamten Erdball und somit auch im Auto. Im Rahmen der Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung können auch Familienmitglieder Ansprüche gegen die Haftpflicht-Versicherung des Versicherungsnehmers geltend machen. http://www.evb-kfz.de/
___________________________________________________________________________________________________________________________  Service-Büro-Stieler seit 1987 Postfach 06 74383 Pleidelsheim Telefon: 0171-7829966 Telefax: 03212-1329398 E-Mail :
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Homepage: www.online-versicherungs-vergleiche.de
|